ablauf
führerschein beantragen
Wenn Du Dich für eine Führerscheinausbildung bei uns entscheidest, musst Du bei der zuständigen Behörde noch einen Führerschein beantragen. Auch ältere Führerscheine müssen laut Gesetzgeber nach einiger Zeit getauscht werden. Alles, was Du hierzu wissen musst, haben wir für Dich übersichtlich zusammengetragen.
Die Beantragung des Führerscheins unterscheidet sich von Klasse zu Klasse. Auf dieser Seite findest Du alle Informationen zu den verschiedenen Abläufen.
Da die Bearbeitung dieses Vorgangs ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann, solltest Du den Antrag frühestmöglich stellen.
Die Beantragung unserer Kunden aus dem Landkreisen ist bei den jeweiligen Rathäusern oder bei der Führerscheinstelle Grasbrunn durchzuführen.
FAQ
FAQ zum führerschein beantragen
Wo kann ich den Führerschein beantragen?
Wenn Du erstmalig einen Führerschein beantragst, musst Du zunächst die zuständige Behörde aufsuchen und einen Antrag zum Erwerb des Führerscheins stellen. Je nach Stadt oder Gemeinde kann es sich dabei um das Einwohnermeldeamt, die Kreisbehörde oder auch das Straßenverkehrsamt handeln. Der Ort der Beantragung deines Führerscheins ist abhängig von deinem ersten Wohnsitz.
In München ist die "
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde" für sämtliche Angelegenheiten zum Thema Führerschein zuständig. Wohnst Du im Landkreis München, beantragst Du den Führerschein entweder bei der """
"Führerscheinstelle München-Land" oder beim Rathaus deiner Gemeinde.
Wohnst Du weder im Stadtgebiet München noch im Landkreis München, benötigst Du eine Genehmigung deiner Gemeinde, um deine Führerscheinausbildung bei DriveX machen zu können. Das ist in der Regel kein Problem, wenn Du in München arbeitest, deine Ausbildung machst oder zur Schule gehst.
Wie lange dauert es den Führerschein zu beantragen?
Die Bewilligung des Antrags dauert in der Regel zwischen vier und sechs Wochen. Dieser Zeitraum mag recht lang erscheinen, Du musst aber keinesfalls abwarten und untätig sein. Der Antrag muss erst abgeschlossen sein, wenn Du auch die Prüfung absolvieren willst. Du kannst also schon weit vorher mit der Fahrausbildung bei uns beginnen, was wir Dir auch dringend empfehlen würden.
Aktuell kann sich die Beantragung allerdings aufgrund von Corona-Beschränkungen etwas verzögern.
Was kostet Führerschein beantragen?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Region.
Im Stadtgebiet München kostet die Beantragung eines Führerscheins 44,70 € (+ 28,60 bei Klasse B96 oder B197).
Im Landkreis München 38,80 Euro (ohne Probezeit), 39,60 Euro (mit Probezeit).
Ab wann kann ich meinen Führerschein beantragen?
Du kannst frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters mit der Führerscheinausbildung beginnen. Drei Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst Du die theoretische Prüfung ablegen, ein Monat davor die praktische Prüfung.
Was brauche ich um den Führerschein zu beantragen?
Welche Dokumente Du für die Führerscheinbeantragung benötigst, findest Du entweder auf den jeweiligen Seiten der verschiedenen Führerscheinklassen oder weiter oben auf dieser Seite.
Ab wann muss ich einen neuen Führerschein beantragen?
Vor einigen Jahren noch waren Führerscheine lebenslang gültig. Für den Führerscheininhaber war dies natürlich besonders bequem, weil er sich um nichts kümmern musste. Dafür wurde es nach einigen Jahrzehnten auch immer schwieriger, die Person als solche zu identifizieren - das Führerscheinfoto war dann natürlich keinesfalls mehr aktuell. Seit dem 19. Januar 2013 sind die Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig. Rechtzeitig vor dem Ablaufdatum muss bei der zuständigen Führerscheinbehörde ein neuer Führerschein beantragt werden. Das Ablaufdatum findet sich übrigens auf der Vorderseite unter Ziffer 4b. Natürlich musst Du keine erneute Prüfung absolvieren oder einen sonstigen Test abschließen. Die regelmäßige Neuausstellung des Führerscheins soll lediglich sicherstellen, dass das Dokument auch hinsichtlich des Fotos und der Fälschungssicherheit wieder auf einen aktuellen Stand gebracht wird. Wer einen älteren Führerschein besitzt, ist vom Umtausch übrigens keinesfalls verschont: Gestaffelt nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahrgang müssen auch alte Führerscheindokumente nach und nach erneuert werden.
Führerscheine, die vor 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
vor 1953 geboren: Umtausch bis 19.01.2033
1953 - 1958 geboren: Umtausch bis 19.01.2022
1959 - 1964 geboren: Umtausch bis 19.01.2023
1965 - 1970 geboren: Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später geboren: Umtausch bis 19.01.2025
Führerscheine, die nach 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:
1999 - 2001 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2026
2002 - 2004 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2027
2005 - 2007 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2028
2008 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2029
2009 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2030
2010 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2031
2011 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2033
Wie kann ich einen internationalen Führerschein beantragen?
In einigen Ländern außerhalb der EU wird ein internationaler Führerschein benötigt. Auch hierfür ist der Gang zur zuständigen Führerscheinbehörde unvermeidlich. Neben dem Antrag, den Du direkt auf der Führerscheinstelle erhältst, wird auch hier ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie der aktuelle nationale bzw. EU-Führerschein benötigt.
Die Kosten liegen bei etwa 15-20 EUR. Im Unterschied zum EU Führerschein liegt die Gültigkeit allerdings bei nur drei Jahren.